Kompetenz im gewerblichen Rechtsschutz seit 1963

Unsere Tätigkeitsfelder

 

Anglo-amerikanisches Recht

Auslandskontakte bergen zusätzliche Risiken und bringen häufig zusätzliche Kosten mit sich. Insbesondere wenn deutsche Firmen in Prozesse in Ländern des anglo-amerikanischen Rechtskreises wie England oder den USA verstrickt werden, ist in der Regel besondere Beratung bei der Auswahl von geeigneten Anwälten und Verfahrensstrategien erforderlich. Hier sind wir aufgrund vorhandener Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere im Hinblick auf prozessuale Besonderheiten anglo-amerikanischer Verfahren, als Schnittstelle zwischen deutschen Parteien und ausländischen Parteien und Anwälten tätig, um einen reibungslosen und erfolgreichen Verfahrensverlauf zu erreichen.

  • Beratung europäischer Unternehmen in bezug auf anglo-amerikanisches Recht
  • Begleitung von Verhandlungen mit ausländischen Vertragspartnern
  • Beratung europäischer Unternehmen und Begleitung von Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland, insbesondere in England oder den USA
  • Übersetzung und Prüfung englischsprachiger Dokumente