Auslandskontakte bergen zusätzliche Risiken und bringen häufig zusätzliche Kosten mit sich.   Neben den Unterschieden in der geschäftlichen Praxis sind rechtliche Besonderheiten zu bedenken. Insbesondere wenn deutsche Firmen in Prozesse in Ländern des anglo-amerikanischen Rechtskreises wie England oder den USA verstrickt werden, ist in der Regel besondere Beratung bei der Auswahl von geeigneten Anwälten und Verfahrensstrategien erforderlich.

Hier sind wir aufgrund vorhandener Kenntnisse und Erfahrungen als Schnittstelle zwischen deutschen Parteien und ausländischen Parteien und Anwälten tätig., Insbesondere im Hinblick auf prozessuale Besonderheiten anglo-amerikanischer Verfahren, können Sie auf unsere Stärken zählen, um einen reibungslosen und erfolgreichen Verfahrensverlauf zu erreichen.

Unsere Mandanten vertrauen uns bei der

  • Beratung europäischer Unternehmen in bezug auf anglo-amerikanisches Recht,
  • Begleitung von Verhandlungen mit ausländischen Vertragspartnern,
  • Beratung europäischer Unternehmen und Begleitung von Verfahren bei Rechtsstreitigkeiten im Ausland, insbesondere in England oder den USA,
  • Übersetzung und Prüfung englischsprachiger Dokumente.